Früher gab es das Schlechtwettergeld, das wurde dann 1996 aus tariflichen Gründen umbenannt, in das Winterausfallsgeld. Dieses Winteraufenthalts wird von Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit und dem Arbeitnehmer bezahlt. Es wird ausgezahlt, wenn das Wetter am Bau nicht mehr mitspielt.

 

Bei der ersten ausgefallenen Stunde bis zur 30. Stunde verwendet der Arbeitnehmer das angesparte Arbeitszeitguthaben, was er bei gutem Wetter angespart hat, also er erhält den ganz normalen Lohn. Dieser Lohn ist auch sozialsteuer- und lohnsteuerpflichtig.

 

Ab der 31. bis zur 100. ausgefallenen Arbeitsstunde gibt es so viel Geld, wie man als Arbeitsloser bekommen würde (also 60 Prozent des letzten Nettolohnes, mit einem Kind 67 Prozent). Hierfür zahlt der Arbeitgeber Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu 80 Prozent des entfallenden Lohn. Die geleisteten Beiträge ersetzt das Arbeitsamt in voller Höhe. Das wird aus den so genannten Mitteln der Winterbauumlage erstattet.

 

Die 101. Arbeitsstunde, und alles was danach folgt, wird mit den Mitteln der Arbeitslosenversicherung vom Arbeitsamt bezahlt, also es wird Arbeitslosengeld bezahlt. Hierbei trägt der Arbeitgeber 80 Prozent der Kosten von Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungskosten. Diese Kosten werden Ihm nicht erstattet.