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Für die Altersvorsorge sind im wesentlichen die folgenden Kategorien von Investmentfonds interessant:
Aktienfonds:
Aktienfonds investieren die Anlagegelder in Unternehmensaktien. Steigen oder fallen die Aktien, die sich im Aktienkorb des Fonds befinden, so steigt oder fällt auch der Wert des Aktienfonds. Je nach Anlagestrategie, Risikoneigung und Anlagedauer sind unterschiedliche Anlageschwerpunkte möglich. Auch bei der Auswahl des Aktienfonds sollte man sich nicht auf einen Fonds verlassen sondern lieber streuen. Für den Schwerpunkt der Altersvorsorge sollten Fonds mit einer niedrigen Risikoklasse verwendet werden, die weltweit oder europaweit anlegen. Fonds, die sich auf bestimmte Regionen, Branchen oder nur kleine Unternehmen konzentrieren, und daher in einer höheren Risikoklasse sind, können zwar als Renditebringer zum Depot beigemischt werden, allerdings sind diese Investments mit teilweise erheblichen Risiken verbunden, weshalb sie in der Altersvorsorgestrategie nur bedingt vorkommen sollten.
Rentenfonds:
Rentenfonds investieren in festverzinsliche Anleihen von Staaten oder Banken und Unternehmen. Je nach der Bonität der Schuldner ändern sich auch Risiko und erwartete Rendite. In dem Fondsprospekt findet man die Bonitätsklassen, in die der jeweilige Fonds investiert ist. Je näher der Renteneintritt kommt, desto sicherer sollten die Gelder angelegt werden. Hier bieten Rentenfonds, die in sicheren Bonitätsklassen investieren, eine solide Anlagemöglichkeit mit attraktiven Renditeaussichten.
Offene Immobilienfonds:
Hier wird ein Großteil des Vermögens in Immobilien angelegt. Je nach Art der Immobilie (Einkaufszentrum, Büro, Hotel...) und Länderstandort (Deutschland, Euro-Land, USA, weltweit...) Renditen im Schnitt von 5 Prozent und mehr pro Jahr zu bekommen. Allerdings gab es auch Jahre mit Nullrunden oder leichten Verlusten. Da die Fonds mindestens fünf Prozent in Anleihen oder Bankguthaben investieren müssen, können Anleger meistens sofort ausgezahlt werden, wenn sie ihre Fondsanteile zurückgeben. Die vorübergehende Schließung einiger Immobilienfonds führte zu erheblichen Irritationen unter den Anlegern. Es bleibt für die Anleger und die Fondsanbieter zu hoffen, dass schnell wieder Ruhe und Vertrauen einkehrt, damit solide Gewinne auch in Zukunft erwirtschaftet werden können.
Mischfonds:
Je nach Anlagestrategie können Mischfonds sowohl Aktien- als auch Anleihen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Mit Hilfe der Mischfonds können Aktien- und Rentenfonds gleichzeitig mit nur einem Fonds bespart werden.
Dachfonds:
Dachfonds werden auch Funds of Funds genannt. Diese Investmentfonds legen ihre Gelder in anderen Fonds an, so dass auf diese Weise eine besonders breite Risikostreuung erzielt werden kann. Diese Form gibt es seit 1999.
AS-Fonds:
Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) sind seit April 1998 in Deutschland zugelassen. Sie sind eine Form von Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt werden.
AS-Fonds wurden vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) als eine Alternative zu Kapitallebensversicherungen aufgelegt. Der Gesetzgeber fördert allerdings die AS-Fonds nicht, weshalb sich diese Fonds kaum von anderen Mischfonds oder Dachfonds.
AS-Fonds sind in den letzten Jahren rückläufig. Das Geld der Anleger kann in Aktien, verzinslichen Wertpapieren, Immobilien oder Beteiligungen angelegt werden. AS-Fonds müssen eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Diese Vorschriften gehen weiter als die Vorschriften, die für andere Investmentfonds gelten: Mindestens 51% des Fondsvermögens muss investiert sein, der Anteil an Aktien und Beteiligungen muss zwischen 21% und 75% liegen und der Anteil an Immobilien darf höchstens 30% betragen.
Höchstens 30% des Fondsvermögens darf einem Währungskursrisiko unterliegen und Investitionen in Derivate (Optionen, Futures) sind nur zur Absicherung, aber nicht zur Spekulation erlaubt.
AS-Fonds unterliegen den normalen Wertschwankungen, weshalb Verluste möglich sind, wenn zum falschen Zeitpunkt verkauft wird. Dieses Risiko nimmt allerings in der Regel mit der Dauer der Anlage ab.
Einzahlungen in AS-Fonds können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sollten die Bestrebungen Erfolg, dass Einzahlungen in den Fonds doch steuerlich geltend gemacht werden können, so bedeutet dies nicht automatisch einen Vorteil. Denn wenn im Einzelfall der Vorsorge-Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist, wird keine Steuerminderung erzielt.
Tipp:
Grundsätzlich gilt, dass die Anlageform um so sicherer gewählt werden sollte, je näher der Rentenbeginn rückt. Ist die Zeit bis zum Rentenbeginn noch über 10 Jahre, so kann der Aktienfonds-Anteil – je nach Risikoneigung und Fondsauswahl – höher gehalten werden. Wird die Anzahl der Jahre bis zum Rentenbeginn einstellig, sollte damit begonnen werden, in sicherere Geldanlagen umzuschichten.
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