ALTERSVORSORGE
Englische Lebensversicherungen
Immobilie (Wohn-Riester)
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
VERSICHERUNGEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
FINANZEN
Finanzierung - Baufinanzierung
Ungesicherte (unbesicherte) Kredite
SERVICE
Seit Abschlüsse ab 2005 gibt es für die Kapitallebensversicherung und die Rentenversicherung wichtige Neuerungen.
Neuregelungen:
1. Wegfall der Steuerbefreiung der Erträge:
Bei Versicherungen (außer Riester und Rürup), die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden bei der Auszahlung der Versicherungsleistung (Erlebensfall oder Rückkauf)
- nach Ablauf von 12 Jahren und
- nach vollendetem 60. Lebensjahr
die steuerpflichtigen Erträge zur Hälfte angesetzt.
2. Beiträge können nicht als Sonderausgaben angesetzt werden:
3. Steuerpflichtiger Ertrag:
Die Versicherungsleistung abzüglich der Summe der Beiträge ergibt den steuerpflichtigen Ertrag. Diese Berechnung gilt auch für fondsgebundene Versicherungen.
Die Besteuerung erfolgt im Erlebensfall und bei Rückkauf (gilt auch bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen), nicht aber im Todesfall.
4. Rentenversicherung:
Die Besteuerung im Erlebensfall und bei Rückkauf gilt auch bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird sowie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, wobei dort keine Besteuerung im Todesfall vorliegt.
Zu beachten:
Beiträge zu Risikozusatzversicherungen - darunter fallen z.B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) können grundsätzlich nicht bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags abgezogen werden.
Beiträge für Todesfallrisiko sind abzugsfähig, andere Risiken allerdings nicht.
Weniger Restriktionen:
Bei Kapitalversicherungen gibt es seit 2005 keine Laufzeitvorgabe von 5 Jahren mehr. Auch sind keine laufenden Beitragszahlungen notwendig, ein entgeltlicher Erwerb ist ebenso wie der Einsatz zu Finanzierungszwecken möglich.
Daher lohnt sich der Abschluss eines Versicherungssparplans in vielen Fällen nur noch für Sparer, die den Sparerfreibetrag vollständig ausgeschöpft haben, Priorität auf eine Kapitalzahlung im Alter legen oder für die Aktiensparen zu risikobehaftet ist.
Grundsätzlich sollten Versicherungssparpläne nur gewählt werden, wenn sich der Sparer sicher ist, den Vertrag auch bis zum Ende zu besparen. Beim frühzeitigen Ausstieg erhält man nur den sogenannten Rückkaufswert, der meist sehr niedrig ist, weil Provisionen und Verwaltungskosten schon darin berücksichtigt wurden. Die Garantieverzinsung von zur Zeit 2,25 Prozent hilft in diesen Fällen nicht weiter und so kann der Sparer unter Umständen bei frühzeitiger Auflösung mit einer Minusrendite rechnen.
Besonderheiten bei der Rentenversicherung:
Kein Sonderausgabenabzug:
Beiträge für Neuverträge ab 01.01.2005 können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Kapitalauszahlung:
50 Prozent der Kapitalerträge werden bei Laufzeitende mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Rentenauszahlung:
Werden die Leistungen in Form von Renten ausgezahlt, so werden die Auszahlungen mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Rentenbeginn.
Rentenbeginn mit... | Ertragsanteil alt | Ertragsanteil neu | ||
65 Jahren | 27 % | 18 % | ||
60 Jahren | 32 % | 22 % |
Beispiel für die Absenkung des Ertragsanteils:
Annahmen:
Jahresrente von 25.000 Euro, Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Vor der Absenkung des Ertragsanteils mussten 6.750 Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, künftig sind nur noch 4.500 Euro mit dem persönlichen Steuersatz zu versteurn.
Ergebnis Rentenversicherung:
Aufgrund der Absenkung des Ertragsanteils ist die Rentenversicherung noch attraktiver geworden.
zurück zu: Privater Vermögensaufbau
weiter zu: Vermögenswirksame Leistungen