Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen dienen zwar eher dem mittelfristigen Vermögensaufbau als der langfristigen Vorsorge. Dennoch werden sie an dieser Stelle behandelt, weil man mit ihnen flexibel und einfach Vermögen aufbauen kann und weil sie dennoch oftmals nicht in Anspruch genommen werden. Neben der Arbeitnehmer-Sparzulage sind auch Zuschüsse vom Arbeitgeber – je nach Arbeitsvertrag – für die finanzielle Attraktivität der vermögenswirksamen Leistungen verantwortlich.

 

Funktionsweise:

Nachdem ein VL-Sparvertrag eingerichtet und dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde, wie viel man monatlich sparen möchte, zieht der Arbeitgeber diesen Betrag vom Nettogehalt ab und überweist ihn auf das Anlagekonto der VL. Obergrenze für einen Bausparvertrag, einen Ratensparvertrag oder eine kapitalbildende Lebensversicherung sind 470 Euro pro Jahr, weitere 400 Euro können in einen vl-fähigen Aktienfonds-Sparplan angelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Sparer sieben Jahre nicht auf das Guthaben zugreift.

 

Arbeitnehmer-Sparzulage:

VL-Sparer erhalten bei einem Bausparvertrag neun Prozent Zulage und beim Fondssparen sogar 20 Prozent. Beide Varianten können auch kombiniert werden. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 17.900 Euro und Verheiratet von weniger als 35.800 Euro. Das bedeutet, das man als Familie mit drei Kindern über ein Jahres-Brutto-Einkommen von fast 60.000 Euro verfügen kann, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen.

 

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16 10.02.2012