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Für die Nutzung von Radio/ Fernsehen fallen in fasst allen Deutschen Haushalten Gebühren an. Diese betragen für das Radio 5,32 € im Monat, und für den Fernseher 16,15 € im Monat. Beides zusammen kostet auch nur 16,15 € im Monat. Die Gebührenentrichtung geht an die GEZ, die auch die Gebühren für die An- bzw. Abmeldegebühr entgegen nimmt
Es gibt aber bestimmte Bedingungen, unter denen man die Gebühren nicht bezahlen muss, diese sind: wenn Privatpersonen ein geringes Einkommen haben (Sozialhilfeempfänger oder Bezieher von Pflegegeld, Blindengeld oder Altenhilfe) oder aus gesundheitlichen Gründen (Personen mit dem Vermerk "RF" im Schwerbehinderten ausweis). Die Befreiung können Sie bei dem zuständigen Sozialamt einreichen. Dort erfahren Sie auch weitere Voraussetzungen für die Befreiung der Gebühren.
Können Sie keine Befreiung beantragen, so können Sie noch folgendes prüfen:
Nicht jedes Gerät muss extra bezahlt werden. Grundsätzlich reicht es jedoch aus, wenn pro Haushalt ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet ist. Geräte, die in der Wohnung oder ausschließlich im privat genutzten PKW betrieben werden, sind gebührenfrei.
Ausnahmen
Es spielt keine Rolle, wem die Geräte gehören, sondern wer Sie nutzt. Haushaltsangehörige (beispielsweise Großeltern oder Kinder) müssen Geräte erst dann selber anmelden, wenn das eigene Einkommen (Ausbildungsvergütung, BAföG, Rente) den Sozialhilferegelsatz übersteigt. Diesen Regelsatz erfahren Sie bei der zuständigen Sozialbehörde oder bei Ihrer Landesrundfunkanstalt.
Untermieter und andere Menschen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, müssen sich ebenfalls selbstständig anmelden, auch dann, wenn Sie die Audio/ Videogeräte von drittem zur Verfügung gestellt bekommt.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss für die gemeinsam genutzten Geräte gezahlt werden. Allerdings nur für ein Radio oder ein Fernseher. Der Bezahler der Rundfunkgebühr hat damit auch gleichzeitig die Gebühren für das Autoradio und seine weiteren Geräte bezahlt. Der/die andere Lebenspartner/in muss die weiteren Geräte, die in der Wohnung (ein Gerät was allein genutzt wird) und im Auto sind selbst anmelden und dafür Gebühren bezahlen.
Wenn Radio- und/oder Fernsehgeräte nicht nur vorübergehend in Zweit- oder Ferienhäusern genutzt werden, müssen auch für diese Geräte Gebühren bezahlt werden. Das ist unabhängig davon, wie viele Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
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