Produkte zweiter Wahl
2. Wahl Produkte habne die gleiche Funktionstüchtigkeit wie 1. Wahl!
In Vielen Werksverkäufen werfden Produkte als "2. Wahl" verkauft. Doch was heißt das überhaupt?
Produkte 2. Wahl dürfen in der Funktionalität gegenüber einem Produkt 1. Wahl nicht eingeschränkt sein. Beispiel: Wenn Sie eine Kaffeekanne kaufen wollen, und diese hat ein Loch, und ist dadurch undicht, so ist diese Defekt und nicht 2. Wahl. Sie dürfen auch Ware 2. Wahl reklamieren, wenn Sie nicht funktioniert!
Produkte 2. Wahl haben nur eine optische Einschränkung, z.B. ein kleinen Kratzer an einer Waschmaschine. Das stört auch kaum, wenn diese im Keller steht. Allerdings sollte man bei seinem Hochzeitsanzug nicht unbedingt einen kaufen, welcher sichtbare Webfehler hat. Das ist dann schon ziemlich ärgerlich.
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