Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber zu einem gewählten Konto des Arbeitnehmers gezahlt, bis zu 480 €. Man sollte diese Anlegen, um kein Geld zu verschenken. Auch wenn der Arbeitgeber keine Zuschüsse zahlt, ist er verpflichtet, ein von ihnen gewählter und bezahlter Betrag in eine vermögenswirksame Leistung zu zahlen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass es drei gute Möglichkeiten gibt, das Geld anzulegen.

Diese wären:


Ein Bausparvertrag: Dieser bringt die Umsetzung des Wunsches vom Eigenheim schon mal eine bedeutende Ecke näher. Nach der Sperrfrist von 7 Jahren steht das Geld dann zur freien Verfügung bereit. Als großer Vorteil kann man die doppelte Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (9,00%) und eigenen Einzahlungen (8,80%) sehen.


Fondsparen: hierbei bekommt man ungewöhnlich hohe Förderung vom Staat (18,00%) und man nimmt an der Wertentwicklung ausgewählter Aktienfonds teil.


Banksparen: diese Form der vermögenswirksamen Leistungen sind leider nicht Förderfähig, aber eine solide, kostenlose Art der Geldanlage.


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05 09.02.2012