Beantragung der Riester-Zulagen

Zulagen werden nur gezahlt, wenn diese auch beantragt wurden.

Dabei hat man zwei Jahre nach Ende des Beitragsjahres Zeit, den Antrag zu stellen, ansonsten verfallen die Ansprüche.

 

Die Beantragung von Grundzulage und Kinderzulage ist seit 2004 deutlich vereinfacht worden. Mit Hilfe eines Dauerzulagenantrages kann seit 2004 der Anbieter ermächtigt werden, jedes Jahr die Zulage automatisch zu beantragen. Bei einer Statusänderung seitens des Versicherten muss ein neuer Dauerzulagenantrag gestellt werden.

 

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