Kriterien eines Riester-Sparplans
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Sparplan zum Riester-Sparplan wird:
Garantierter Erhalt der eingezahlten Beiträge zum 60. Lebensjahr
Angebot einer lebenslangen Rente oder eines lebenslangen Auszahlungsplans frühestens ab dem 60. Lebensjahr
Zulässigkeit von Entnahmen zu Rentenbeginn bis max. 30% des Gesamtguthabens
Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre
Vertrag darf jederzeit ruhen gelassen werden,
Guthaben darf jederzeit zu einem anderen Riester-Anbieter gewechselt werden
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