Kriterien eines Riester-Sparplans

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Sparplan zum Riester-Sparplan wird:
 

 

Garantierter Erhalt der eingezahlten Beiträge zum 60. Lebensjahr

 

Angebot einer lebenslangen Rente oder eines lebenslangen Auszahlungsplans frühestens ab dem 60. Lebensjahr

 

Zulässigkeit von Entnahmen zu Rentenbeginn bis max. 30% des Gesamtguthabens

 

Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre

 

Vertrag darf jederzeit ruhen gelassen werden,

 

Guthaben darf jederzeit zu einem anderen Riester-Anbieter gewechselt werden

 

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