Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Riester-Sparer erhalten eine Grundzulage und eine Kinderzulage unabhängig von ihrem Gehalt.

Die Grundzulage liegt 2006 und 2007 bei 114 Euro und ab 2008 bei 154 Euro pro Jahr.

Die Kinderzulage liegt 2006 und 2007 bei 138 Euro pro Kind und ab 2008 bei 185 Euro.

 

Voraussetzung für die volle staatliche Förderung ist, dass die Summe aus den Beiträgen sowie Grund- und Kinderzulage mindestens so hoch ist wie der Mindesteigenbetrag. Der Mindesteigenbeitrag liegt 2006 und 2007 bei drei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens und ab 2008 bei vier Prozent, wobei maßgebend das Einkommen jeweils des Vorjahres ist.

 

Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn weniger als der Mindesteigenbeitrag gespart wird, verringert sich der Anteil der Förderung prozentual. Wenn mehr als der Mindesteigenbeitrag gespart, erhöht sich allerdings nicht die Förderung. Daher lohnt sich Riestersparen vor allem innerhalb dieser Grenzen.

 

Beispiel: Ein unverheirateter kinderloser Arbeitnehmer hat 2005 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 40.000 Euro. Für 2006 liegt der Mindesteigenbeitrag bei drei Prozent des Vorjahreseinkommens, also bei 1.200 Euro (3 Prozent von 40.000 Euro). Im Jahr 2006 beträgt die Grundzulage 114 Euro, daher muss der Arbeitnehmer mindestens 1.086 Euro selbst sparen, das sind monatlich 90,50 Euro. Wenn der Arbeitnehmer nur die Hälfte (543 Euro) sparen würde, würde er auch nur die Hälfte der Förderung (56 Euro) erhalten. Gleiches gilt für die Kinderzulage.

 

Die Kinderzulage wird für Kinder gewährt, für die man noch Kindergeld erhält. Ist der Arbeitnehmer verheiratet und erhält sein Ehepartner kein Arbeitnehmereinkommen (z.B. Hausfrau) gibt es die Grundzulage für beide Ehepartner, wobei wieder maßgeblich für den Mindesteigenbeitrag das Einkommen des Arbeitnehmers ist.

 

Beispiel: Der Ehemann hatte 2005 ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro, er ist verheiratet (Ehefrau ist Hausfrau) und hat 2 kleine Kinder. Der Mindesteigenbeitrag für 2006 liegt bei 1.200 Euro (3 Prozent vom Vorjahreseinkommen). Die Grundzulage wird für beide Ehepartner gewährt und beträgt 228 Euro (2 x 114 Euro). Pro Kind erhält er eine Kinderzulage von 138 Euro, also insgesamt 276 Euro. Zieht man Grundzulage und Kinderzulage vom Mindesteigenbeitrag ab, so muss der Arbeitnehmer 696 Euro im Jahr 2006 aufwenden, also monatlich 58 Euro.

 

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