ALTERSVORSORGE
Englische Lebensversicherungen
Immobilie (Wohn-Riester)
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
VERSICHERUNGEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
FINANZEN
Finanzierung - Baufinanzierung
Ungesicherte (unbesicherte) Kredite
SERVICE
Häufige Fehler in der Altersvorsorge
News
Die Rürup-Rente gehört zur Schicht 1 des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Ihr eigentlicher Name ist Basisrente und sie ist seit 2005 zu haben. Die Rürup-Rente ist eine Rentenversicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die sichere Anlagepolitik des für das gesparte Kapital ist vergleichbar den Regelungen der Renten- und Lebensversicherungen. So dürfen maximal 35 Prozent in Aktien oder Fondsanteilen investiert sein.
Die Rürup-Rente ist vergleichbar mit der gesetzlichen Rente. Es dürfen ausschließlich lebenslange Renten bezogen werden, Entnahmen wie bei der Riester-Rente (maximal 30 Prozent) sind bei der Rürup-Rente nicht möglich (nicht kapitalisierbar). Ebenso kann das angesparte Kapital nicht weitervererbt werden, hierzu ist der Abschluss von Zusatzversicherungen notwendig. Die Rente kann erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt werden.
Im folgenden finden Sie weitere Informationen zur Rürup-Rente:
Höhe der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
Rechenbeispiel für einen Selbständigen
Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer
Problembereiche der Rürup-Rente
Überzahlung und Doppelbesteuerung
zurück zu: Überblick Wissenswertes
weiter zu: Höhe der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten