Festschreibung Freibetrag

Wichtig:

Die Festschreibung des Freibetrages erfolgt im Jahr, das dem erstmaligen Rentenbeginn folgt.

 

Beispiel:

 

Rentenbeginn: 01. Oktober 2005

Monatliche Rente: 1.100 Euro

Erhöhung zum 01.07.2006: 1.200 Euro

Erhöhung zum 01.07.2007: 1.300 Euro

 

 

2005Rente: 3 x 1.100 €3.300 €
2005Besteuerungsanteil: 50 %- 1.650 €
2005abzgl. Werbungskosten-Pauschb.- 102 €
2005zu versteuern1.548 €
2006Rente: 6 x 1.100 € + 6 x 1.200 €13.800 €
2006Besteuerungsanteil: 50 %6.900 €
2006abzgl. Werbungskosten-Pauschb.- 102 €
2006zu versteuern6.798 €
2007Rente: 6 x 1.200 € + 6 x 1.300 €15.000 €
2007abzgl. Freibetrag (13.800 - 6.900)- 6.900 €
2007abzgl. Werbungskosten-Pauschb.- 102 €
2007zu versteuern7.998 €

 

In 2006, also dem Jahr, das dem Rentenbeginn folgt, wird der Freibetrag (6.900 €) festgeschreiben. Dieser Betrag gilt dann für alle folgenden Jahre als Freibetrag.

 

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