Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer
Im Jahr 2006 zahlt der Arbeitnehmer 4.000 Euro als Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rentenversicherung. Zusätzlich investiert der Arbeitnehmer 4.000 Euro in einen Rürup-Sparplan. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen also jeweils 4.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung, insgesamt 8.000 Euro.
Hinzu kommen die 4.000 Euro für den Rürup-Sparplan, macht zusammen 12.000 Euro. Davon werden im Jahr 2006 62 Prozent angerechnet, also 7.440 Euro. Von diesen 7.440 Euro müssen die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung wieder abgezogen werden, weil diese nicht vom Arbeitnehmer eingezahlt wurden, ergibt 3.440 Euro als eigener Rentenbeitrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann.
Ohne einen Rürup-Sparplan würde die Rechnung wie folgt aussehen:
8.000 Euro Rentenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), davon 62 Prozent ergibt 4.960 Euro, abzüglich des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung ergibt 960 Euro, die steuerlich absetzbar sind.
Durch den Sparbetrag von 4.000 Euro in einen Rürup-Sparplan kann der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, um 2.480 Euro (3.440 960) erhöht werden. Je nach dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers beträgt der Förderanteil aufgrund der Steuerersparnis ca. 19 Prozent der eingezahlten Sparraten.
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