Rechenbeispiel für einen Selbständigen

 

Ein lediger Selbständiger, der keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und auch nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, kann im Jahr 2006 12.400 Euro steuerlich geltend machen, wenn er 20.000 Euro in einen Rürup-Sparplan investiert hat (62 Prozent von 20.000 Euro).

 

zurück zu: Rürup-Rente

weiter zu: Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer

Bitte helfen Sie uns noch besser für Sie zu werden und bewerten Sie den Text: