Vorteile der Rürup-Rente
Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher. D.h. im Falle längerer Arbeitslosigkeit oder Pfändung bleibt das angesparte Vorsorgekapital erhalten.
Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt nicht wie bei der Riester-Rente in Form von Zulagen, sondern ausschließlich im Rahmen von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten - diese Abzugsmöglichkeiten mindern das steuerpflichtige Einkommen.
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