Zusatzversicherungen
Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind die im Rahmen der Rürup-Rente möglichen Zusatzversicherungen interessant. Da heute der Todesfallschutz und die Absicherung gegen Erwerbsminderung über Risiko-Lebensversicherungen oder herkömmliche Lebensversicherungen geschehen kann, wird es bei der großen Mehrheit der Steuerpflichtigen zu Problemen kommen:
Nach neuem Recht steht für die aufgebrachten Beiträge für Versicherungen gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und für Risíkolebensversicherungen nur noch ein Sonderausgabenabzug im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.400 Euro zur Verfügung (1.500 Euro für Beamte, Angestellte und Rentner, wenn diese aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten). Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen aber auch Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, Unfall- sowie Haftpflichtversicherungen. Und gerade diese Beiträge füllen bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen bereits den Sonderausgabenabzug für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Um die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Hinterbliebenenabsicherung wieder als Sonderausgaben steuerwirksam ansetzen zu können, kann es vorteilhaft sein, diese Absicherungen im Rahmen der Rürup-Rente zu integrieren.
Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenabsicherung im Rahmen der Rürup-Rente wie die Rürup-Rente der vollen Besteuerung unterliegen, während die Leistungen aus der herkömmlichen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert werden.
Um den steuerlichen Nachteil im Leistungsfall auszugleichen, müsste die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente etwas höher abgeschlossen werden, was allerdings auch einen entsprechend höheren Beitrag erforderlich macht. Beachtet werden muss aber immer, dass mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente auf die Hauptversicherung entfallen müssen.
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