Steuerstrategien für Pensionäre und Rentner

Für Pensionäre ändert sich im wesentlichen nichts. Und durch die dauerhafte Festschreibung des Versorgungsfreibetrages, des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag und des Altersentlastungsbetrags wird sich auch zukünftig an der steuerlichen Situation nichts ändern. Bei den Rentnern werden mittlere Einkünfte zukünftig besteuert und hohe Alterseinkünfte werden erheblich stärker belastet.

 

Rentner, die 2005 noch knapp unter der Besteuerungsschwelle lagen, werden in den kommenden Jahren – sollte es zu Rentenerhöhungen kommen - in die Steuerpflicht kommen und weitere Rentenerhöhungen erhöhen nach und nach den Steuersatz. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der steuerfreie Teil der Rente als fester Betrag und nicht als relativer Anteil festgeschrieben wird.

 

Möglichst wenig Steuern zahlt der Rentner, wenn er auf die steuerlichen Freibeträge achtet: 14.738 Euro jährliche Rente entsprechen bei Renteneintritt im Jahre 2006 bei 52-prozentiger Steuerpflicht genau dem Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (doppelte Werte bei Verheirateten). Zinseinnahmen in Höhe von jährlich 1.421 Euro und weitere Einkünfte aus Zinsen, Vermietung oder Nebenjob in Höhe von 1.900 Euro können zusätzlich das Einkommen erhöhen, ohne das dieses besteuert werden muss. So kann der ledige Rentner mit Rentenbeginn 2006 pro Jahr 18.059 Euro erhalten ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Zahlungen aus einer Unterstützungskasse oder Direktzusage sind hier nicht berücksichtigt, erhält ein Rentner daraus Zahlungen, dann sind diese in Höhe von 3.920 Euro pro Jahr steuerfrei (bis 2040, danach entfällt der Versorgungsfreibetrag in Höhe von maximal 3.000 Euro).

 

Grundsätzlich sollte der Rentner versuchen, steuerpflichtige Einkünfte, die nicht zu den Einkünften der Basis- und Zusatzversorgung gehören, zu reduzieren. Wenn der Rentner beispielsweise über hohe steuerpflichtige Zinseinkünfte verfügt, kann eine Umschichtung der Kapitalanlagen in steuerschonende Anlageformen die Steuerlast senken.

 

Beispielsweise kann der Abschluss einer privaten Sofortrente für diejenigen Rentner interessant sein, die über eine geringe gesetzliche Rente und ein relativ hohes privates Vermögen verfügen. Bei der Sofortrente erhält der Rentner einen besonderen Steuervorteil, da die private Sofortrente nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird. Beginnt die Sofortrente mit 65 Jahren, so wird der Ertragsanteil nur mit 18 Prozent besteuert.

 

Allerdings gibt es bei der Sofortrente keine Kapitalrückzahlung beim Tod des Versicherten, ebenso ist eine Kündigung und Rückzahlung des verbleibenden Kapitals nicht möglich. Daher gilt als Faustregel: Es sollte nur soviel in die Sofortrente investiert werden – trotz der günstigen Besteuerung – damit gesetzliche Rente und Sofortrente zusammen zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten verwendet werden können. Kurz: Gesetzliche Rente + Sofortrente = Grundabsicherung.

 

In der Rentenphase spielen sichere Geldanlagen eine wesentliche Rolle. Hier sind vor allem Immobilien- und Rentenfonds zu nennen. In den Gewinnen der offenen Immobilienfonds sind teilweise steuerfreie Wertsteigerungen von Immobilien enthalten. Daher können je nach Fonds 50 bis 60 Prozent der Wertentwicklung als steuerpflichtiger Ertrag angesehen werden. Offene Immobilienfonds sind umso interessanter, je kleiner der Sparerfreibetrag wird.

 

Besitzt der Rentner vermietete Immobilien und ist er auf diese Einkünfte eigentlich nicht angewiesen, so sollte die Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge geprüft werden. D.h. Vermögen bereits zu Lebzeiten auf künftige Erben zu übertragen. Vorteile sind die Vermeidung oder Reduzierung von Erbschaftssteuer beim Erben und Reduzierung von Einkommenssteuer beim Rentner. Zusätzlich kann der Vermögensübergang bei Bedarf mit so genannten Nießbrauchsrechten gestaltet werden, d.h. der Rentner hat weiterhin Nutzungsrecht. Erbschaftsplanung sollte aber immer mit einem Fachmann getätigt werden, in diesem Falle mit einem Notar oder Rechtsanwalt.

 

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