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Für Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, gilt überwiegend das gleiche wie für Arbeiter und Angestellte. Zusätzlich muss diese Gruppe prüfen, ob sie eine so genannte Höherversicherung besitzt, also die Beitragsleistung über dem Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung liegt oder in einem vergangenen Jahr lag.
Sollte das der Fall sein, gilt zweierlei:
Erstens sollten Beitragsleistungen über dem Höchstbetrag dringend vermieden werden, weil das Geld effizienter angelegt werden kann.
Zweitens kann aufgrund der Höherversicherung unter Umständen im Rentenalter Leistungen nur mit dem günstigeren Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen werden. Deshalb ist gegenüber dem Finanzamt eine Dokumentation der Höherversicherung notwendig. Ansprechpartner für eine Dokumentation der Beitragsleistungen der Höherversicherung sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen (BfA, LVA) oder das Versorgungswerk der berufsständischen Kammer.
Die bei Selbständigen vielfach vorkommenden Altervorsorgeinstrumente Lebens- und Rentenversicherungen führen zu einer steigenden Steuerbelastung. Vordergründig senken die Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungen durch den ungekürzten Sonderausgabenabzug die steuerliche Belastung. Bei genauerem Hinsehen steht dem Selbständigen aber nur noch ein Abzugsbetrag von 2.400 Euro zur Verfügung (der Abzugsrahmen nach altem Recht, der im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung zur Anwendung kommt, wird von 2011 bis 2019 abgebaut).
Das Ergebnis ist, dass ab 2020 die Beiträge zu den Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich wirkungslos sind, da der Abzugsrahmen, der dann mit 2.400 Euro zur Verfügung steht, in der Regel durch die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung aufgezehrt ist.
Worauf müssen Selbständige und Topverdiener bei der Altersvorsorge zusätzlich achten?
1. Die Rentenlücke bei Selbstständigen und Top-Verdienern ist meist deutlich größer als bei Normalverdienern.
2. Pensionsrückstellungen für Führungskräfte sind oft völlig unzureichend bemessen. Da die Unternehmen diese Rückstellungen mit 6 Prozent Zinsen pro Jahr bilden müssen, bleibt nur zu hoffen, dass diese 6 Prozent Verzinsung auch erreicht werden. D.h. die Rückdeckung, also wie diese 6 Prozent erreicht werden, ist von entscheidender Bedeutung.
3. Altersvorsorge durch den Verkauf der eigenen Firma ist eine riskante Strategie, zumal Unternehmenswerte oft überhöht angesetzt werden.
4. Die erbrechtliche Nachfolge muss bei der Planung der Altersvorsorge beachtet werden. Insbesondere sollte eine Lebensversicherung, die fürs Alter gedacht ist, nicht als Sicherheit für einen Unternehmenskredit herhalten.
5. Selbständige mussten bisher auch mit ihrer Altersvorsorge für Finanzengpässe des Unternehmens gerade stehen. Allerdings sollen Pflichtversicherte und Selbständige bei der Altersvorsorge gleichgestellt werden. Demnach soll Vermögen und Einkommen, das der Altersicherung dient, vor der Vollstreckung geschützt werden. Hier bietet vor allem die neue Basisrente eine Chance, mit flexiblen Beiträgen eine kapitalgedeckte Leibrente aufzubauen.
Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk versicherungspflichtig sind
Für diese Gruppe gelten auch die Empfehlungen, die für Arbeitnehmer gelten.
Selbständige, die keiner Versicherungspflicht unterliegen
Diese Gruppe kann einige Eckpunkte aus den Empfehlungen für Arbeitnehmer übernehmen, allerdings gibt es für diese Gruppe einige wichtige Besonderheiten: Bisher hatten diese Selbständigen einen ungekürzten Vorwegabzug für private Vorsorgeverträge und dadurch ein höheres steuerliches Potential für die Vorsorge. Daher haben Selbständige bisher diese privaten Versicherungsverträge in großem Umfang genutzt. Und genau hier liegt ein Problem: Zukünftig gehören diese Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und unterliegen damit einem Sonderausgabenabzug in Höhe von 2.400 Euro, der meist schon durch die Beiträge zur Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Zwar wird aufgrund der Günstigerprüfung der Selbständige besser gestellt, allerdings wird die Günstigerprüfung ab 2011 abgeschmolzen und ab 2019 werden dann die Beiträge zu den bestehenden Versicherungen steuerlich unwirksam.
Um diese Problematik differenziert betrachten zu können, ist es notwendig zwischen drei verschieden Typen von Selbständigen zu unterscheiden:
1. Selbständige, die bereits Vorsorge getroffen haben und bis spätestens 2015 in Rente gehen wollen:
Für diese Gruppe hat die Rürup-Rente keinen Vorteil. Die vermeintlichen Steuervorteile sind oftmals nicht vorhanden, da durch die Günstigerprüfung entweder die Beiträge zu bereits bestehenden Verträgen oder die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich unwirksam werden.
Ausnahme bildet der Selbständige, der seinen Abzugsrahmen nach altem Recht noch nicht voll ausgeschöpft hat: Hier kann der Abschluss einer Rürup-Rente einen absoluten Steuervorteil aus einem höheren Sonderausgabenabzug erbringen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge zur Rürup-Rente so hoch sind, dass der Abzugsrahmen nach altem Recht voll ausgeschöpft wird. Diese Variante funktioniert aus dem Grund, weil im Rahmen der Günstigerprüfung die Rürup-Rente nach altem Recht wie eine herkömmliche private Leibrentenversicherung behandelt wird (BMF-Schreiben vom 24. Februar 2005, IV C 3 – S 2255 – 51/05, Rn 50, 53). Zur genauen Berechnung der Beitragshöhe sollte dringend ein steuerlich versierter Versicherungsmakler oder ein Steuerberater hinzugezogen werden, denn wenn der Beitrag zu gering ist, hat er nicht die beabsichtigte Wirkung und wenn er zu hoch ist, geht die Günstigerprüfung zu schnell ins neue Recht über.
Auch die Möglichkeit der Beitragsfreistellung bestehender Verträge und die Umschichtung der Beiträge auf die Rürup-Rente ist in dreifacher Weise problematisch: 1) Kann für Todesfall und Berufsunfähigkeit mit der Rürup-Rente ein vergleichbarer Versorgungsumfang abgesichert werden? 2) Zu welchem Preis ist das möglich, da der Risikoanteil teurer ist aufgrund des höheren Alters bei Abschluss der Rürup-Rente als bei den ursprünglichen Versicherungen? 3) Aufgrund der fehlenden Eigenschaft der Entnahme bindet die Rürup-Rente das Kapital viel stärker als die bestehenden Verträge, was nicht gerade im Interesse des Selbständigen liegen kann. Allerdings kommt die Rürup-Rente den Selbständigen aufgrund der flexiblen Einzahlungshöhe entgegen.
2. Selbständige, die bereits Vorsorge getroffen haben und erst nach 2015 in Rente gehen wollen:
Diese Gruppe sollte im Zuge der Abschmelzung des Vorwegabzugs in den Jahren von 2011 bis 2019 Beiträge prüfen, ob es sinnvoll ist, aus bereits bestehenden Versicherungen in die Rürup-Rente umzuschichten. Allerdings sollten nur Beiträge umgeschichtet werden zu Versicherungen, die a) im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt werden sollen und b) die keine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder existenzsichernde Todesfallleistungen beinhalten und c) deren Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Umschichtung unter fünf Jahren liegt, da sonst die Abschlusskosten für die Rürup-Rente meist höher liegen als der Steuervorteil der Umschichtung.
Bei der Umschichtung ist zu beachten, dass die bestehenden Verträge beitragsfrei gestellt werden (Vertrag endet zum geplanten Termin mit reduzierten Leistungen, weil keine weiteren Beiträge gezahlt werden). Unbedingt vermieden werden sollte die Kündigung der entsprechenden Verträge aufgrund der schlechten Rückkaufswerte. Der Umschichtungszeitpunkt liegt zwischen 2011 und 2019, genauere Informationen erhalten Sie von einem steuerversierten Versicherungsmakler oder vom Steuerberater.
Tritt neben der bereits bestehenden Vorsorge ein neuer Versorgungsbedarf auf, sollte gleich die Rürup-Rente in Betracht gezogen werden. Allerdings sollten nur ca. 50 Prozent des neuen Versorgungsbedarfs im Rahmen der Rürup-Rente gedeckt werden (siehe Punkt 3).
3. Selbständige, die gerade erst beginnen ihre Vorsorge zu planen:
Der ermittelte Versorgungsaufwand dieser Gruppe sollte zu ca. einem Drittel im Rahmen der Rürup-Rente investiert werden (einschließlich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die den Bedarf komplett decken sollte), zu einem weiteren Drittel im Rahmen aufgeschobener Rentenversicherungen und zu einem Drittel aus Investmentfonds.
Vorteile der Rürup-Rente:
Dadurch ist eine existenzsichernde Grundversorgung gewährleistet und die Beiträge zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unterliegen dem vollen Sonderausgabenabzug.
Vorteile Rentenversicherungen:
Diese Renten werden nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert, wodurch eine Steueroptimierung ab Rentenbeginn erreicht wird. Zusätzlich können 50 Prozent des eingesetzten Kapitals entweder beliehen werden oder als Kapitalauszahlung zur Verfügung stehen trotz hohem Sonderausgabenabzug.
Vorteile Investmentfonds:
Investmentfonds sind für diese Gruppe von besonderer Bedeutung, einmal aufgrund der möglichen Renditen und zum anderen augrund der sehr flexiblen Einzahlungs- aber auch Auszahlungsmöglichkeiten.
TIPP:
Ist der Ehepartner sozialversicherungspflichtig, so kann der Selbständige auch eine Riester-Rente abschließen. Diese bringt in der Regel höhere Renditen als die Rürup-Rente, aber es werden geringere Beiträge gefördert. Als Zusatzbaustein zur Altersvorsorge also dringend zu prüfen (siehe Riester-Rente).
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